Umfangreiche Lockerungen in Schule, Sport und Freizeit
Der Landkreis Vorpommern-Greifswald hat im Vollzug des Gesetzes zur Verhütung und Bekämpfung von Infektionskrankheiten beim Menschen (Infektionsschutzgesetz – IfSG) weitere Lockerungen der Corona-Maßnahmen auf den Weg gebracht und dazu zwei Allgemeinverfügungen erarbeitet. Bei schulischen Veranstaltungen können auf Grundlage von § 6 Abs. 5 der 3. Schul-Corona-Verordnung vom 12. Mai 2021, zuletzt geändert durch Verordnung vom 31. Mai 2021 für das Gebiet des Landkreises Vorpommern-Greifswald die Veranstaltungen mit maximal 600 Personen im Freien und Veranstaltungen mit höchstens 200 Personen in Gebäuden stattfinden. (mehr …)