Landkreis ordnet Maskenpflicht im öffentlichen Raum und Alkoholausschankverbot an
Auf belebten öffentlichen Straßen, Wegen und Plätzen muss im Landkreis Vorpommern-Greifswald ab sofort eine Mund-Nase-Bedeckung getragen werden – und zwar, weil der Inzidenzwert von 100 Neuinfektionen pro 100.000 Einwohner innerhalb von 7 Tagen (7-Tage-lnzidenz) überschritten wird. Auch wenn dieser 100er Inzidenzwert wieder unterschritten werden sollte, bleibt diese Regelung nach der entsprechenden Allgemeinverfügung des Kreises 14 Tage lang bestehen. Eine Mund-Nase-Bedeckung muss auch dann getragen werden, wenn abseits von belebten Orten Menschen zusammentreffen und der Mindestabstand von 1,5 Metern nicht eingehalten werden kann. (mehr …)