Landkreis ordnet Maskenpflicht im öffentlichen Raum und Alkoholausschankverbot an

Auf belebten öffentlichen Straßen, Wegen und Plätzen muss im Landkreis Vorpommern-Greifswald ab sofort eine Mund-Nase-Bedeckung getragen werden – und zwar, weil der Inzidenzwert von 100 Neuinfektionen pro 100.000 Einwohner innerhalb von 7 Tagen (7-Tage-lnzidenz) überschritten wird. Auch wenn dieser 100er Inzidenzwert wieder unterschritten werden sollte, bleibt diese Regelung nach der entsprechenden Allgemeinverfügung des Kreises 14 Tage lang bestehen. Eine Mund-Nase-Bedeckung muss auch dann getragen werden, wenn abseits von belebten Orten Menschen zusammentreffen und der Mindestabstand von 1,5 Metern nicht eingehalten werden kann.

Die neue Anordnung des Landkreises in Form einer Allgemeinverfügung, nachzulesen unter www.kreis-vg.de oder www.corona.kreis-vg.de , sieht außerdem vor, dass der Ausschank sowie der Konsum von alkoholischen Getränken in der Öffentlichkeit auf dem gesamten Gebiet des Landkreises Vorpommern-Greifswald untersagt ist.

Weiterhin ist der Trainings-, Spiel- und Wettkampfbetrieb im Freizeit-, Breiten- und Leistungssport in allen Sportarten nicht gestattet. Erlaubt ist aber weiterhin Individualsport, der allein, zu zweit oder mit dem eigenen Hausstand auf und in allen öffentlichen und privaten Sportanlagen betrieben wird. Auch Tanzschulen und ähnliche Einrichtungen sind entgegen der Corona-Landesverordnung für das Training im Kinder- und Jugendsport bis auf Weiteres geschlossen.

Diese Allgemeinverfügung tritt heute (15.12.2020) in Kraft. Gleichzeitig werden die Allgemeinverfügung wegen der Überschreitung des Wertes von 50 Neuinfektionen pro 100.000 Einwohner von 7 Tagen (7-Tage-lnzidenz) vom 28.10.2020 sowie die Allgemeinverfügung zur Regelung von Einschränkungen des Kinder-und Jugendsports zu Gunsten des Infektionsschutzes COVID-19/Übertragung von SARS-CoV-2 vom 10.12.2020 widerrufen.

PM LK VG

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