Landkreis schränkt regulären Schulbetrieb ab Montag ein

In den vergangenen Wochen ist der Wert von 50 Neuinfektionen pro 100.000 Einwohner innerhalb von 7 Tagen (7-Tage-Inzidenz) im Landkreis Vorpommern-Greifswald dauerhaft überschritten gewesen. Wegen des dadurch erhöhten Risikos, sich mit dem Corona-Virus zu infizieren, hat der Kreis eine Allgemeinverfügung zur Durchführung des Schulbetriebs erlassen.

So ist in auf dem Gebiet des Landkreises Vorpommern-Greifswald liegenden allgemeinbildenden Schulen ab der Jahrgangsstufe 7, außer Förderschulen mit dem Förderschwerpunkt geistige Entwicklung, ausschließlich Distanzunterricht durchzuführen.
Gleiches gilt für die auf dem Gebiet des Landkreises Vorpommern-Greifswald liegenden beruflichen Schulen und Schulen für Erwachsene: Auch hier ist ausschließlich Distanzunterricht durchzuführen. Ausgenommenen von dieser Anordnung sind Prüfungen.

Bei den Schulen, die noch regulär unterrichten, ist auch während des Präsenzunterrichtes im Klassen- und Kursverband durch die Lehrkräfte, pädagogisches und sonstiges Personal eine Mund-Nase-Bedeckung zu tragen.
Ausgenommen hiervon sind Personen, die aufgrund einer, im Zweifel auf Anforderung durch
Vorlage eines ärztlichen Attests nachzuweisenden, medizinischen oder psychischen
Beeinträchtigung oder wegen einer Behinderung keine Mund-Nase-Bedeckung tragen
können.
Das Abnehmen der Mund-Nase-Bedeckung ist unter Einhaltung des
Mindestabstandes von 1,50 Metern zulässig, solange es zur Kommunikation mit Menschen
mit Hörbeeinträchtigungen, die auf das Lippenlesen angewiesen sind, erforderlich ist.
Die Allgemeinverfügung tritt am 14.12.2020 in Kraft und gilt bis auf Widerruf. Der jederzeitige Widerruf bleibt vorbehalten. Der vollständige Wortlaut der Verfügung kann auf der Coronaseite des Landkreises unter corona.kreis-vg.de nachgelesen werden.

PM LK VG

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