Sportbetrieb im Kinder- und Jugendbereich ist an Präsenzunterricht der Klassen 1 bis 6 gekoppelt

Zum Sportbetrieb im Kinder- und Jugendbereich haben die Kreisverwaltung viele Fragen erreicht. So gab es am vergangenen Sonnabend auch ein fehlerhaftes Rundschreiben des Kreissportbundes mit der Aussage, dass der Kinder- und Jugendsport bis zum 20. Lebensjahr erlaubt sei. Gestattet ist nur der Sportbetrieb für die Altersstufen der Klassenstufen Eins bis Sechs, da Sportausübung und Präsensunterricht in der entsprechenden Landesverordnung aneinander gebunden sind. Der Kreissportbund wurde informiert und nimmt Kontakt zu den Vereinen auf.

Die aktuell geltenden Regelungen lauten wie folgt:

Gemäß § 2 Absatz 21 ist der „vereinsbasierte Trainingsbetrieb im Kinder- und Jugendsport im Freien in allen Sportarten bis zur Vollendung des 20. Lebensjahres, der in Landkreisen und kreisfreien Städten angeboten wird, in denen der Schulbetrieb als täglicher Präsenzunterricht in Gestalt eines Regelbetriebes unter Pandemiebedingungen gemäß der 2. Schul-Corona-Verordnung stattfindet, in Gruppen bis zu 20 Kindern bzw. Jugendlichen zulässig. Für den in Satz 2 und 3 genannten Sportbetrieb besteht die Pflicht, die Auflagen der Anlage 21 einzuhalten.

In der 2. Schul-Corona-Verordnung M-V ist im § 7c Absatz 1 festgelegt, dass unter Erfüllung der Voraussetzungen aus § 7a Absatz 2,  in den Jahrgangsstufen 1 bis 6 ein täglicher Präsenzunterricht in Form eines Regelbetriebs unter Pandemiebedingungen stattfindet.

Derzeit findet nur in den Klassenstufen 1 bis 6 ein täglicher Präsenzunterricht in Gestalt eines Regelbetriebes unter Pandemiebedingungen, daher ist ein vereinsbasierter Trainingsbetrieb auch nur für diese Altersklassen erlaubt. Die  Genehmigung der Sportausübung ist somit unmittelbar an den stattfindenden Präsenzunterricht der jeweiligen Altersklassen gekoppelt.

Aufgrund der aktuellen Entwicklungen ist zu erwarten, dass der Inzidenzwert von 100 wieder für mehr als drei Tage überschritten wird. Dadurch würde § 7d der 2. Schul-Corona-Verordnung M-V wirksam, der die Präsenzpflicht in allen Jahrgangsstufen aufheben würde. Somit würde auch die Basis für den Kinder- und Jugendsport leider wieder entfallen.

PM LK VG

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