Tag: 22. März 2021

Sportbetrieb im Kinder- und Jugendbereich ist an Präsenzunterricht der Klassen 1 bis 6 gekoppelt

Zum Sportbetrieb im Kinder- und Jugendbereich haben die Kreisverwaltung viele Fragen erreicht. So gab es am vergangenen Sonnabend auch ein fehlerhaftes Rundschreiben des Kreissportbundes mit der Aussage, dass der Kinder- und Jugendsport bis zum 20. Lebensjahr erlaubt sei. Gestattet ist nur der Sportbetrieb für die Altersstufen der Klassenstufen Eins bis Sechs, da Sportausübung und Präsensunterricht in der entsprechenden Landesverordnung aneinander gebunden sind. Der Kreissportbund wurde informiert und nimmt Kontakt zu den Vereinen auf. (mehr …)