Im Landkreis Vorpommern-Greifswald ist die Corona-Ampel vor zwei Tagen von Grün (Stufe 0) auf Gelb (Stufe 1) gesprungen. Damit sind aber keine verschärfenden Maßnahmen verbunden. Darauf weist der Landkreis noch einmal ausdrücklich hin.
Wird ein Landkreis oder eine kreisfreie Stadt allerdings nach der risikogewichteten Einstufung an drei aufeinanderfolgenden Tagen der Stufe 2 (orange) oder einer höheren Stufe zugeordnet, so gelten ab dem übernächsten Tag, frühestens jedoch ab dem 23. August 2021, sämtliche in dieser Verordnung geregelten Testerfordernisse. Das heißt, beim Friseur, im Gaststätteninnenbereich oder bei Veranstaltungen im Innenbereich müssen Menschen, die nicht geimpft beziehungsweise nicht genesen sind, einen negativen Corona-Schnelltest vorlegen.
Wird ein Landkreis oder eine kreisfreie Stadt nach der risikogewichteten Einstufung an drei aufeinanderfolgenden Tagen der Stufe 3 (rot) oder einer höheren Stufe zugeordnet, so gelten ab dem übernächsten Tag, frühestens jedoch ab dem 23. August 2021, sämtliche in dieser Verordnung geregelten Pflichten zum Tragen einer Mund-Nase-Bedeckung im Freien in dem jeweiligen Landkreis oder kreisfreien Stadt. Die in Stufe 2 (orange) geregelten Maßnahmen bleiben bestehen.
Die aktuell geltende risikogewichtete Stufenkarte ist auf der Homepage des LAGuS unter Daten zur Corona-Pandemie zu finden.
PM LK VG

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