Tag: 2. April 2024

Auch in Ueckermünde wird die Öffnung von Verkaufsstellen an Sonn- und Feiertagen eingeschränkt

Das Gesetz über die Öffnungszeiten von Verkaufsstellen für das Land Mecklenburg-Vorpommern (Öffnungszeitengesetz – ÖffZG M-V) regelt die gesetzlichen Öffnungszeiten unter Berücksichtigung des Schutzes der Sonn- und Feiertage. Es ist zum 01. Februar 2024 in Kraft getreten. Ersatzlos gestrichen wurde u.a. die bisherige Regelung des § 5 Absatz 4: „Abweichend von § 3 Absatz 2 ist der gewerbliche Verkauf von Waren an Sonntagen, die keine gesetzlichen Feiertage sind, für die Dauer von höchstens fünf Stunden in Gemeinden zulässig, deren Gebiet in einer Entfernung von nicht mehr als 15 Kilometern zur nächstgelegenen Grenzübergangsstelle zur Republik Polen gelegen ist.“ Das heißt, die Geschäfte in ganz Ueckermünde durften bislang das ganze Jahr über auch sonntags öffnen. Seit dem 01. Februar ist dies aber nun nicht mehr zulässig. (mehr …)

Gefahr durch Zecken: Wie gefährlich sind FSME und Borreliose?

Chefarzt Thomas Krüger erklärt, welche Krankheiten Zeckenstiche auslösen können und welche Symptome zu beachten sind.

Viele  Menschen fürchten sie, die Zecke. Denn von den kleinen Blutsaugern geht eine gewisse Gefahr für Menschen aus. Mit ihren Mundwerkzeugen öffnen Zecken die Haut – der Zeckenbiss. Erst danach bohren sie ihren Stechrüssel in das Gewebe hinein. Dann spricht man von einem Zeckenstich. Infektionen mit Viren oder Bakterien können drohen, weiß Thomas Krüger, Chefarzt der AMEOS Klinik für Neurologie in Ueckermünde. Neben der Frühsommer-Meningoenzephalitis (FSME) kann ein Zeckenstich unter anderem eine Borreliose zur Folge haben. (mehr …)