Landkreis weist auf Kostenerstattung für Fahrten zum Impfzentrum hin

Für gesetzlich Versicherte empfiehlt es sich, vor dem Besuch des Impfzentrums bei der jeweiligen Krankenkasse nachzufragen. Unter ganz bestimmten Bedingungen übernimmt die Krankenkasse die Fahrtkosten. Privatversicherte sollten Rücksprache mit ihrer Krankenkasse halten, da alle einen individuellen Vertrag haben.

In der Begründung zu § 1 der Coronavirus-Impfverordnung des Bundesministeriums für Gesundheit vom 18.12.2020 heißt es zum Anspruch auf Übernahme der Fahrkosten:

„Bei einer Schutzimpfung gegen das Coronavirus SARS-CoV-2 handelt es sich um eine Leistung im Sinne des § 60 Absatz 1 Satz 1 SGB V, so dass für Versicherte der GKV Fahrkosten zu einem Impfzentrum gemäß § 60 SGB V bei Vorliegen der Voraussetzungen übernommen werden.

Die Erstattung der Fahrkosten für Versicherte der privaten Krankenversicherungsunternehmen richtet sich nach dem vereinbarten Tarif mit den zugehörigen Tarifbedingungen.

Unter ganz bestimmten Bedingungen übernimmt die Krankenkasse die Fahrtkosten, zum Beispiel für

–       Pflegebedürftige mit Pflegestufe 4 oder 5

–       Pflegebedürftige mit Pflegestufe 3, wenn sie dauerhaft in ihrer Mobilität eingeschränkt sind

–       Schwerbehinderte mit folgenden Merkzeichen:

o   aG (außergewöhnlich gehbehindert)

o   Bl (blind)

o   TBl (taubblind – diese Merkzeichen habe ich ergänzt, es wurde bei der Zuarbeit bestimmt aus Versehen vergessen)

o   H (hilflos)

Wer generell Fahrtkosten zu ambulanten Behandlungen erstattet bekommt (Chemo- oder Strahlentherapie ist denkbar, aber auch hohe Einschränkungen in der Mobilität), sollte ebenfalls bei der Krankenkasse nachfragen.

Wichtig ist, dass allein ein Wohnort fernab des Impfzentrums und ein Alter über 80Jahre  sowie Vorerkrankungen nicht für eine Erstattung ausreichen. Hier ist empfehlenswert, möglichst familiäre oder nachbarschaftliche Hilfe in Anspruch zu nehmen. Aktuell wird alles unternommen, um die Zahl der Anlaufstellen für das Impfen zu erhöhen und  die anfallenden Wegstrecken damit zu verkürzen.

PM LK VG

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