Arbeitgeber zahlen Eltern-Entschädigung nach Infektionsschutzgesetz

Seit gestern, 30.03.2020, gilt eine neue Regelung zur Entschädigung von Eltern in der Corona-Situation. Erwerbstätige Sorgeberechtigte, die ihre Kinder wegen Schul- und Kitaschließungen jetzt selbst betreuen müssen, können Verdienstausfälle erleiden.

Zur Abfederung dieser besonderen Härten wird nach § 56 Abs. 1a Infektionsschutzgesetz eine Möglichkeit der Lohnfortzahlung für Eltern geschaffen, nämlich die sogenannte Eltern-Entschädigung.

Ein entsprechender Antrag und das zugehörige Merkblatt findet sich auf der Internetseite www.lagus.mv-regierung.de  des Landesgesundheitsamtes. Der Antrag auf Eltern-Entschädigung muss vom Arbeitgeber gestellt werden. Das vollständig ausgefüllte und ausgedruckte Antragsformular ist an das Landesgesundheitsamt zu senden.

PM

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