Menschen in Quarantäne entsorgen gesamten Abfall über Restmüll-Tonne

Die Corona-Situation verändert zahlreiche Abläufe in unserem Alltag. Dies betrifft auch die Entsorgung von Abfällen. Menschen in privaten Haushalten, die mit dem Corona-Virus infiziert sind oder bei denen ein begründeter Verdacht auf eine Erkrankung mit COVID-19 besteht, dürfen keine Mülltrennung mehr vornehmen.

Wer in häuslicher Quarantäne lebt, muss aus Hygienegründen den gesamten Abfall über die Restmüll-Tonne entsorgen, teilt der Landkreis Vorpommern-Greifswald mit.

Zwar sind laut dem Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit (BMU) bisher keine Fälle bekannt, bei denen sich Personen durch Berührung von kontaminierten Oberflächen mittels Kontaktinfektion angesteckt haben. Dennoch sei dieser Übertragungsweg nicht auszuschließen, heißt es in einer Mitteilung des Ministeriums.

Zum Schutz von Haumeistern, Nachbarn und den Mitarbeitern der Entsorgungsunternehmen empfiehlt das BMU in Abstimmung mit den für die Abfallentsorgung zuständigen Ministerien der Länder folgende Vorsichtsmaßnahmen:

  • Neben Restmüll werden auch Verpackungsabfälle (gelber Sack), Altpapier und Biomüll über die Restmülltonne entsorgt.
  • Sämtliche dieser Abfälle werden in stabile, möglichst reißfeste Abfallsäcke gegeben. Einzelgegenstände wie Taschentücher werden nicht lose in Abfalltonnen geworfen.
  • Abfallsäcke werden durch Verknoten oder Zubinden verschlossen. Spitze und scharfe Gegenstände werden in bruch- und durchstichsicheren Einwegbehältnissen verpackt

PM

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