Bürger, die in den Impfzentren Greifswald und Pasewalk sowie in den Außenstellen Anklam, Koserow und Loitz ihre zweite Impfung bekommen haben und alle, die über die mobilen Impfteams und bei den Impfaktionen des Landkreises zum zweiten Mal geimpft wurden, können ihre Bescheinigung ab der kommenden Woche beim Landkreis anfordern.
Per E-Mail: Impfzertifikat@kreis-vg.de oder per Post: Stabsstelle Kontaktnachverfolgung Abteilung Impfzertifikat, Feldstraße 85a, 17489 Greifswald.
Folgende Angaben müssen Brief oder E-Mail enthalten:
- Name, Vorname
- Geburtsdatum
- Anschrift
- das besuchte Impfzentrum
- Datum der beiden Impfungen (die Zertifikate können nur für vollständig geimpfte Bürger ausgestellt werden)
- Art des Impfstoffes
Künftig soll nach der Zweitimpfung in den Impfzentren in Greifswald und Pasewalk das Impfzertifikat direkt vor Ort ausgestellt werden. Diejenigen, die über die mobilen Impfteams oder die Außenstellen geimpft werden, müssen sich unter den oben genannten Angaben melden, um ein Impfzertifikat zu erhalten.
Alle, die über ihren Hausarzt zum zweiten Mal geimpft wurden und werden, können ihr Zertifikat über den Hausarzt erhalten oder in einer zertifizierten Apotheke bei Vorlage des Impfausweises.
Der Landkreis bittet alle Bürgerinnen und Bürger, die ein Zertifikat anfordern um Geduld, da aufgrund der hohen Nachfrage nicht alle Bescheinigungen taggleich ausgestellt und versandt werden können.
PM LK VG

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