Strandhalle Mönkebude

Mönkebude sucht neuen Pächter für die Strandhalle

Die Mönkebude Strandhalle befindet sich in zentraler Lage im Strandparkbereich – und zwar in unmittelbarer Nähe zum Strand, dem Jachthafen und einem Wohnmobilstellplatz. Auf dem weitläufigen Areal begrüßt die Gemeinde jährlich sehr viele Urlauber, aber auch eine Vielzahl von Tagesgästen aus der ganzen Region. Die Hauptsaison geht von Mai bis September, aber auch in den Nebenzeiten ist insbesondere an Sonn- und Feiertagen ein reger Besucherverkehr zu verzeichnen.

Vom Frühjahr bis zum Herbst werden im Strandparkbereich eine Vielzahl von Veranstaltungen, wie zum Beispiel Kinderanimationen, das Strand- und Hafenfest, eine Laufveranstaltung und Segelregatten durchgeführt. Eigenverantwortlich organisierte Einzelveranstaltungen des Pächters im unmittelbaren Umfeld der Strandhalle können gegebenenfalls nach entsprechender Absprache bzw. Genehmigung durchgeführt werden.

Die Strandhalle mit ihrem Küchen-, Sanitär-, Gaststätten- und Saalbereich besteht aus einem Einzelgebäude in Holzständerbauweise und weist eine Grundfläche von ca. 360 m² auf. Für die Gästebewirtung steht weiterhin eine großzügige umwehrte und gepflasterte Sonnenterrasse von ca. 110 m² mit Blick auf den Strand zur Verfügung. Im angrenzenden Außenbereich gehören eine räumlich begrenzte Abstellfläche und ein Pkw-Stellplatz zum Objekt.

Wünschenswert sind Erfahrungen und Vorkenntnisse in der Gastronomie oder einem vergleichbaren Bereich. Da der Gemeinde als staatlich anerkannter Erholungsort viel daran gelegen ist, dass die Gäste und Einwohner über die Sommermonate insbesondere im Strandparkbereich eine stetige gastronomische Anlaufstelle haben, sollte die Vorhaltung des Gaststättenbetriebes zwangsläufig über diesen Zeitraum gewährleistet sein. Der Pächter garantiert und verpflichtet sich unter dieser Zielsetzung das Pachtobjekt seiner Zweckbestimmung entsprechend ununterbrochen zu nutzen. Eine definierte Betriebspflicht besteht uneingeschränkt zumindest während der Sommersaison vom 01. Mai bis zum 30. September des Jahres. In diesem Zeitraum gilt die Betriebspflicht auch über Feiertage hinweg.

In diesem Zusammenhang wird das grundlegende Konzept für den Betrieb der Strandhalle (insb. Gastraum und Saal) ein Schwerpunkt der Bewertung sein. Erwartet werden mindestens eine übliche Auswahl an warmen und kalten Speisen, Eis, Kuchen und Getränken zu marktüblichen Preisen. Außerhausverkauf sollte in umweltfreundlicher Form und Verpackungsmaterial erfolgen. Der Einsatz regionaler Produkte und Lieferanten ist wünschenswert.

Daher soll mit der Bewerbung eine Vorstellung des Pächters erfolgen sowie in einem Betreiberkonzept kurz, aber nachvollziehbar dargelegt werden, wie und in welcher Form die Betreibung von Gaststätte und Saal der Strandhalle erfolgen soll. Neben dem Gebot und dem Laufzeitwunsch werden diese Aspekte ausschlaggebend für die Vergabeentscheidung der Gemeinde sein.

Die Gemeinde Mönkebude ist an das Höchstgebot nicht gebunden.

Entsprechend dem geltenden Bebauungsplan Nr. 3/2013 “Mönkebude Strandpark” beabsichtigt die Gemeinde mittelfristig die vollständige Erneuerung der Objektbebauung unter der Prämisse einer grundlegenden Verbesserung der Rahmenbedingungen für Betreiber und Gäste. Ein zwangsweiser Übergang des Pachtverhältnisses auf das neue Objekt wird ausgeschlossen.

Dem Pächter wird von der Gemeinde übergreifende Unterstützung beim Marketing in Form von gemeinsamen Angeboten bei Werbeauftritten bzw. auf der Homepage der Gemeinde zugesagt.

Für Rückfragen und die Vereinbarung eines Besichtigungstermins wenden Sie sich gern an: Bürgermeister Andreas Schubert
Tel.:  0160 / 98 207 190

Interessenten richten bitte ihre schriftliche Bewerbung mit kurzem, aber aussagekräftigem Betreiberkonzept bis zum 13.01.2023 an die Gemeinde Mönkebude, Der Bürgermeister, Am Kamp 13, 17375 Mönkebude oder per E-Mail an andreas.schubert.moenkebude@gmail.com.

Mehr zu den Rahmenbedingungen lesen Sie auf: www.amt-am-stettiner-haff.de

PM Stadt Amt Am Stettiner HAFF / Foto: HAFF media S. Wolff

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