Tag: 18. Februar 2022

Landkreis verbietet nicht angemeldete Versammlungen und Aufzüge in Torgelow

Unangemeldete Versammlungen und Aufzüge unter freiem Himmel in Torgelow sind künftig verboten. Darauf weist der Landkreis Vorpommern-Greifswald als zuständige Versammlungsbehörde hin. Das Verbot erfolgt gemäß § 15 Abs. 1 des Gesetzes über Versammlungen und Aufzüge (Versammlungsgesetz). Für den Fall der Zuwiderhandlung gegen das Verbot droht die Kreisverwaltung die Anwendung des unmittelbaren Zwanges an. (mehr …)