Das Eggesiner Rathaus

Bürgermeisterwahl: Wer möchte ins Eggesiner Rathaus einziehen?

Die Stadt Eggesin, die zugleich Verwaltungsbehörde des Amtes „Am Stettiner Haff“ ist, sucht ein neues hauptamtliches Stadtoberhaupt, das die Nachfolge von Bürgermeister Dietmar Jesse antritt. Der Grund: Jesses Amtszeit läuft zum 14. August 2022 ab und der langjährige Bürgermeister stellt sich nicht erneut zur Wahl, wie die Stadt mitteilt.

Die Stelle des hauptamtlichen Bürgermeisters (m/w/d) ist gemäß der Kommunalbesoldungs- landesverordnung M-V nach A 16 besoldet. Die Wahlzeit beträgt 7 Jahre. Für diese Zeit erfolgt eine Ernennung zur Beamtin/zum Beamten auf Zeit.

Die Bürgermeisterin/der Bürgermeister der Stadt Eggesin hat gleichzeitig die Funktion de/des Leitenden Verwaltungsbeamtin/ Verwaltungsbeamten des Amtes „Am Stettiner Haff“ sowie die Betriebsleitung des Eigenbetriebes Wohnungswirtschaft der Stadt Eggesin inne. Zum Verwaltungsbereich, in dem derzeit 10.377 Einwohner leben, gehören die Stadt Eggesin und das Amt „Am Stettiner Haff“ mit seinen 11 Gemeinden.

Die Bürgermeisterin/der Bürgermeister wird von den Wahlberechtigten der Stadt Eggesin und dem Ortsteil Hoppenwalde in direkter Wahl am Sonntag dem 15.05.2022 gewählt. Eine eventuelle Stichwahl ist für den 29.05.2022 vorgesehen.

Auf die Bekanntmachung der Gemeindewahlleiterin über die Aufforderung zur Einreichung von Wahlvorschlägen wird diesbezüglich hingewiesen.

Wählbar zur Bürgermeisterin/zum Bürgermeister sind alle Deutschen im Sinne des Artikels 116 des Grundgesetzes sowie alle Unionsbürger, sofern sie eine Gewähr bieten, jederzeit für die freiheitlich-demokratische Grundordnung im Sinne des Grundgesetzes und der Verfassung des Landes M-V einzutreten. Sie müssen am Wahltag das 18., dürfen aber noch nicht das 60. Lebensjahr vollendet haben. Darüber hinaus müssen die Voraussetzungen des § 66 Abs. 1 und 2 des Landes- und Kommunalwahlgesetzes – LKWG M-V und die beamtenrechtlichen Voraussetzungen für das Beamtenverhältnis auf Zeit erfüllt sein.

Zur Teilnahme an der Wahl ist die Einreichung eines förmlichen Wahlvorschlages gemäß § 62 LKWG M-V erforderlich. Wahlvorschläge können von Parteien, Wählergruppen oder Einzelbewerbern eingereicht werden. Mehrere Parteien oder Wählergruppen können einen gemeinsamen Wahlvorschlag einreichen.

Wahlvorschläge einschließlich aller wahlrechtlich relevanten Unterlagen sind spätestens am 01.03.2022 bis 16.00 Uhr schriftlich bei der zuständigen Wahlleitung einzureichen.

Bewerbungen sind unter dem Kennwort „Bürgermeisterwahl 2022“ an die Stadt Eggesin, Gemeindewahlleiterin, Stettiner Straße 1, 17367 Eggesin zu richten.

Text: PM Stadt Eggesin / hm      Foto: HAFF media

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