Der Landkreis befindet sich seit drei aufeinanderfolgenden Tagen in einer höheren Stufe (Stufe 2; gelber Bereich; niedriges Infektionsgeschehen). Für eine regionale Verschärfung der Maßnahmen muss die Einstufung für mindestens 3 Tage konstant in einer höheren Stufe liegen. Die entsprechenden verschärfenden Maßnahmen gelten dann ab dem übernächsten Tag.
Daher greifen ab morgen, 30. September 2021, gemäß Corona-Landesverordnung folgende Maßnahmen:
Generell sind folgende Maßnahmen in Stufe 2 (gelb) umzusetzen:
- Weitergehende Testerfordernisse im Innenbereich:
→ Innengastronomie
→ körpernahe Dienstleistungen (auch Friseur)
→ Theater, Museen und andere Kultureinrichtungen
→ Indoor-Sport- und Freizeitaktivitäten
→ Veranstaltungen im Innenbereich
→ Beherbergung mind. alle 3 Tage (nicht häufiger als 2 x wöchentlich)
→ Sport im Innenbereich (z. B. Fitnessstudios, Schwimmbäder und Sporthallen) - Der Zutritt zu Clubs, Diskotheken und Tanzveranstaltungen ist nur mit Vorlage eines negativen PCR-Tests gestattet.
- Ausgenommen von den Testerfordernissen sind vollständig geimpfte und genesene Personen, Kinder bis zur Vollendung des 7. Lebensjahres und regelmäßig getestete Schüler*innen (mit der Ausnahme in Clubs, Diskotheken, Tanzveranstaltungen sowie in Krankenhäusern und Pflegeheimen)
- Die den Stufen zugeordneten Maßnahmen bauen aufeinander auf. Hinweis: Die Maßnahmen in Stufe 2 gelten zusätzlich zu denen in der Stufe 1.
Bereits geltende Maßnahmen aus Stufe 1:
- Einhaltung der Basisregeln: AHA + L
- keine Pflicht zum Tragen eines Mund-Nase-Schutzes im Freien
- einfache Testpflichten, wo weiterhin Tests benötigt werden (ausgenommen vollständig geimpfte und genesene Personen):
→ Einreise aus Risikogebieten (sonstige Gebiete, Hochrisikogebiete und Virusvariantengebiete)
→ bei der Anreise zu einer Unterkunft (Hotel, Campingplatz, Hostel, Ferienwohnungen usw.)
→ Veranstaltungen mit mehr als 2.500 Personen im Außenbereich und mehr als 1.500 Personen im Innenbereich
→ Test für Zugang in Clubs und Diskotheken
→ Test für Zugang zu Volksfesten, Jahrmärkten, Messen, Ausstellungen - Pflicht zum Tragen einer Mund-Nase-Bedeckung beim Einkaufen und im öffentlichen Personenverkehr (z. B. Straßenbahnen, Busse, Taxen, Züge, Fähren)
(auch an Bushaltestellen und in anderen Wartebereichen im Freien, wenn der Mindestabstand nicht eingehalten werden kann
Die tagesaktuell geltende risikogewichtete Einstufung ist auf der Website des LAGuS unter Daten zur Corona-Pandemie zu finden.
Die aktuellen Informationen zu den Regelungen im Landkreis finden sich auf der Corona-Spezialseite:https://corona.kreis-vg.de/index.php?&fdirect=1
Die innerhalb der Verwaltung gültigen Regelungen in Stufe 2 finden Sie im Intranet unter folgendem Link:https://intranet.kreis-vg.de/pages/viewpage.action?pageId=30113980
PM LK VG
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