Geimpfte und nachweislich genesene Kontaktpersonen müssen nicht mehr in Quarantäne

Menschen, die bereits gegen COVID19 geimpft sind und Menschen, die bereits an COVID-19 erkrankt waren und nachweislich wieder gesund sind, müssen ab sofort als Kontaktpersonen zu Infizierten nicht mehr in Quarantäne. Mit dieser Regelung hat der Landkreis Vorpommern-Greifswald die entsprechende Allgemeinverfügung an die Änderung des Kontaktpersonenmanagements des RKI (www.rki.de) angepasst.

Wörtlich heißt es in den betreffenden Passagen der kreislichen Allgemeinverfügung: Wer bei Kontakt zu dem unter I. definierten Personenkreis (mit dem SARS-CoV-2 infizierte Personen) bereits vollständig geimpft ist oder wer immungesund ist, wird künftig von der Quarantäne befreit.

Als vollständig gegen COVID-19 geimpft gelten Personen 14 Tage nach der zweiten Impfung für die aktuell in Deutschland zugelassenen und von der Ständigen Impfkommission (STIKO) empfohlenen Impfstoffe.

Als immungesund gelten Personen, die in der Vergangenheit eine PCR-bestätigte SARS-CoV-2-Infektion durchgemacht haben („Genesene“) und wenn der Kontakt innerhalb von 6 Monaten nach dem Nachweis der vorherigen SARS-CoV-2-Infektion erfolgte.

PM LK VG 

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