Welche Regelungen gelten für den Schulbetrieb nach den Winterferien?

Die Winterferien stehen vor der Tür. Doch wie geht es danach mit dem Unterricht weiter? Das fragen sich sicherlich viele Eltern sowie Schülerinnen und Schüler im Landkreis. Fest steht: Wenn der Landkreis weiter Hochrisikogebiet bleiben sollte, wird der Schulbetrieb gemäß § 7a Abs. 2 Schul-Corona-Verordnung MV fortgeführt, das heißt Präsenz für die Abschlussklassen, alle anderen Schülerinnen und Schüler lernen von zu Hause beziehungsweise gehen in die Notbetreuung – wie bisher.

In jedem Fall sind volljährige Schülerinnen und Schüler beziehungsweise die Eltern minderjähriger Kinder verpflichtet, zu Halbjahresbeginn eine Erklärung über ihren Gesundheitszustand beziehungsweise den ihrer Kinder, die Umstände einer möglichen Ansteckung mit SARS-CoV-2 sowie die Einreise aus einem Risikogebiet in der Schule abzugeben.

Entsprechende Formulare zur Gesundheitsbestätigung/ Einreise aus Risikogebiet (Reiserückkehr) werden durch die Schulen ausgegeben bzw. stehen unter dem Punkt “Publikationen und Dokumente” (https://www.regierung-mv.de/Landesregierung/bm/Blickpunkte/Coronavirus/Coronavirus—Informationen-für-schule/gesundheitsbestaetigung/) auf den Seiten des Ministeriums für Bildung, Wissenschaft und Kultur bereit.

Für die Beruflichen Schulen im Landkreis sind die Winterferien regulär am 15. Februar vorbei, die Schülerinnen und Schüler allgemeinbildender Schulen beginnen am 22. Februar 2021 wieder mit dem Unterricht.

PM LK VG

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