Kuriose Notrufe: Von Chauffeur-Anfragen bis Landung Außerirdischer

Unfälle, Diebstähle, zu laute Musik aber auch Chauffeur-Anfragen oder die Landung Außerirdischer: Im Jahr 2020 hat es in der Einsatzleitstelle des Polizeipräsidiums Neubrandenburg (zuständig für die Landkreise Vorpommern-Rügen, Vorpommern-Greifswald und Mecklenburgische Seenplatte) rund 106.600 Notrufe gegeben. Knapp die Hälfte davon zogen einen tatsächlichen Einsatz der Polizei nach sich – also knapp 53.700-mal.

Am Silvestertag (31.12.) wurde die Leitstelle 2020 bis Mitternacht deutlich seltener kontaktiert (284-mal) als an Silvester 2019 (347-mal).

Zu den häufigsten Gründen für Einsätze nach Notrufen gehörten Verkehrsunfälle, Gefahrenabwehr und das Prüfen von Beschwerden oder Hinweisen wegen Lärmbelästigung/Ruhestörung.

Generell rufen Bürger aber auch wegen alltäglicher Dinge in der Leitstelle an: Selbstgekochtes, das nicht schmeckt, Fragen beim Abschluss von Versicherungsverträgen oder weil die Polizei das Internet reparieren soll. Weitere kuriose Beispiele: Ein Mann wollte mitteilen, dass Silberstreifen am Himmel sind und Außerirdische gleich landen werden, eine Frau konnte ihr Telefon nicht laden und bat die Polizei, ihren Bruder vorbeizuschicken, ein Vater wollte seinen achtjährigen Sohn von der Polizei abholen lassen, weil dieser nicht von der Spielkonsole wegzukriegen war. Auch, wer sich aussperrt oder seinen Schlüssel verloren hat, wählt gern mal die 110. Dabei wägen die Beamten stets ab: Ist die Tür zugefallen und im Haus sind zum Beispiel noch Kinder allein, organisiert die Polizei natürlich Hilfe.

Doch nicht immer ist es mit freundlichen Verweisen an andere Hilfsmöglichkeiten getan: In 125 Fällen hat die Polizei im Bereich des Präsidiums Neubrandenburg vergangenes Jahr Anzeigen im Sinne von §145 StGB wegen des Missbrauchs von Notrufen und Beeinträchtigung von Unfallverhütungs- und Nothilfemitteln* gefertigt. Im Jahr 2019 waren es 135 Fälle. Hierbei handelt es sich sowohl um Notruf-Streiche oder Meldungen falscher Unfälle und sonstiger angeblicher Gefahren a Fls auch um Fälle von Manipulation von Feuerlöschern oder Rauchmeldern.

*§ 145 Mißbrauch von Notrufen und Beeinträchtigung von Unfallverhütungs- und Nothilfemitteln (1) Wer absichtlich oder wissentlich 1. Notrufe oder Notzeichen mißbraucht oder 2. vortäuscht, daß wegen eines Unglücksfalles oder wegen gemeiner Gefahr oder Not die Hilfe anderer erforderlich sei, wird mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe bestraft.

(2) Wer absichtlich oder wissentlich 1. die zur Verhütung von Unglücksfällen oder gemeiner Gefahr dienenden Warn- oder Verbotszeichen beseitigt, unkenntlich macht oder in ihrem Sinn entstellt oder 2. die zur Verhütung von Unglücksfällen oder gemeiner Gefahr dienenden Schutzvorrichtungen oder die zur Hilfeleistung bei Unglücksfällen oder gemeiner Gefahr bestimmten Rettungsgeräte oder anderen Sachen beseitigt, verändert oder unbrauchbar macht, wird mit Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft, wenn die Tat nicht in § 303 oder § 304 mit Strafe bedroht ist.

PM Polizei

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