Trotz einschränkender Maßnahmen wie Kontaktverbot und Abstandsgebot, die nach wie vor gelten, ist es derzeit wieder möglich, diverse Sportarten individuell oder zu zweit im Freien auszuüben. Der Landkreis Vorpommern-Greifswald gibt einen Überblick, was im Moment an sportlicher Betätigung erlaubt ist.
Der Sportbetrieb auf und in allen öffentlichen und privaten Sportanlagen und Sportboothäfen ist derzeit in Mecklenburg-Vorpommern untersagt. Dies gilt jedoch seit dem 22.04.2020 nicht mehr für den Individualsport oder Sport zu zweit auf Sportplätzen und Sportaußenanlagen. Die Öffnung der Sportplätze und Sportaußenanlagen für den Individualsport und den Sport zu zweit soll unter strikter Beachtung medizinisch und hygienisch gesetzter Standards sowie der geltenden Abstandsregelungen einer behutsamen und schrittweisen Wiederaufnahme sportlicher Betätigung dienen.
Möglich ist diese Ausübung des Sports auf ungedeckte Sportanlagen, die sich für eine sportliche Betätigung allein oder zu zweit sehr gut eignen. Dazu zählen beispielsweise
Kleinspielfelder, Großspielfelder, Leichtathletikanlagen, Laufloipen, Trimmpfade, Tennisplätze, Badmintonplätze, Tischtennisanlagen, Streetball-Anlagen, Golfsportanlagen, Skateranlagen, Wassersportanlagen (Wasserskianlagen, Rudern, Kanu, Segeln / Surfen), Schießsport- und Bogenschießanlagen, Reitsportanlagen, Motorsportanlagen, Beachvolleyballanlagen und Klettersportanlagen.
Beim Reitsport gilt, dass die Versorgung und die Pflege der Tiere sichergestellt werden müssen. Dazu zählt auch die tägliche Bewegung, etwa durch Auslauf im Paddock/auf der Weide. Auch Ausritte sind grundsätzlich wieder möglich, jedoch müssen auch hier Hygienemaßnahmen sowie Abstandsregeln zu anderen Personen eingehalten werden. Gruppenausritte sind nicht erlaubt. Reitunterricht ist nur unter der Voraussetzung möglich, dass kein körperlicher Kontakt zwischen Reitlehrer und Schüler erfolgt. MotoCross und Speedway-Training zählen ebenfalls als Individualsport und ein Training ist allein unter Einhaltung der Abstands- und Hygieneregeln möglich.
Ungedeckte Schießsportanlagen zählen ebenfalls als Sportaußenanlagen. Insofern kann Sportschießen als Individualsport oder auch zu zweit unter Einhaltung der Abstands- und Hygieneregeln wieder betrieben werden.
Das Fußballtraining im Mannschaftsverbund ist hingegen nicht erlaubt. Möglich ist das individuelle Training oder das Training in Zweiergruppen im Freien unter Einhaltung der Abstandsregeln. Umkleidekabinen sollten geschlossen bleiben. Bekleidungswechsel, Körperpflege und die Nutzung der Nassbereiche sollten nicht in den Funktionsgebäuden oder der nebenstehenden Sporthalle erfolgen.
Weitere Ausnahmen vom Verbot gelten für Athletinnen und Athleten des Deutschen Olympischen Sportbundes und des Deutschen Behindertensportverbandes mit dem Status Bundeskader sowie Spitzenathletinnen und Spitzenathleten, die mit dem Sport ihren überwiegenden Lebensunterhalt bestreiten. Sie erhalten Zugang zu ausgewählten Sportanlagen.
PM