Greifen-Gymnasium Ueckermünde

Landkreis trifft Vorbereitung für Schulbeginn in Corona-Situation

In Vorbereitung der von Landesseite beschlossenen Schulöffnung ab Montag, 27.04.2020, befindet sich der Landkreis Vorpommern-Greifswald zu diesem Schritt in enger Abstimmung mit den Schulträgern und mit den Busunternehmen. Zentrale Bedeutung haben dabei die erforderlichen Hygienemaßnahmen vor dem Hintergrund der Corona-Situation.

So werden die Schüler beispielsweise in wesentlich kleineren Gruppen als gewöhnlich unterrichtet. Sportunterricht findet nicht statt. Die Toilettenbenutzung erfolgt nur einzeln. Der Zugang zu den Sanitäreinrichtungen ist von Lehrern zu kontrollieren, um auch hier das Abstandsgebot umzusetzen. Die Lehrerinnen und Lehrer, aber auch die Eltern sind angehalten, den Schülerinnen und Schülern die allgemeinen Hygieneregeln nahezubringen. Dazu gehört neben dem Abstandsgebot häufiges und gründliches Händewaschen, Niesen und Husten in die Armbeuge sowie das Vermeiden von direktem Körperkontakt. Auch in den Pausen sollte der vorgeschriebene Mindestabstand von eineinhalb Metern unbedingt eingehalten werden.

Erkrankte Schülerinnen und Schüler dürfen unter keinen Umständen in die Schule.

Schülerinnen und Schüler, die während des Schulbesuches Anzeichen einer Erkältungskrankheit zeigen, müssen den Unterricht unverzüglich verlassen und von ihren Eltern abgeholt werden.

Schülerinnen und Schülern, die unter Vorerkrankungen leiden, können auf Antrag bei der unteren Schulaufsichtsbehörde zu Hause bleiben (§ 48 Absatz 2 SchulG M-V). Gleiches gilt, wenn im Haushalt Personen (Erziehungsberechtigte, Geschwisterkinder) mit einem höheren Risiko für einen schweren Krankheitsverlauf leben.

Die Eltern sind auch dafür verantwortlich, dass die Schüler im Schulbus einen Mund-Nasen-Schutz tragen. Es kann entweder eine Maske, ein selbst genähter Mund-Nasen-Schutz oder ein Tuch genutzt werden. Auch hier sollten Eltern und Lehrer den Jugendlichen zeigen, wie ein Mund-Nasen-Schutz richtig genutzt wird.

Ab Montag, 27. April 2020, werden zunächst für Jahrgangsstufen prüfungsvorbereitender Unterricht oder Konsultationen angeboten. Es gilt dies für die Klassenstufe 10 an Regionalen Schulen und Gesamtschulen, Schülerinnen und Schüler der Klasse 10 am Gymnasium, welche die Mittlere Reife anstreben, die Klassenstufe 12 an den regulären Gymnasien und den Gesamtschulen sowie die Klasse 13 an Abendgymnasien.

Gleiches gilt für die beruflichen Schulen in Bezug auf Prüfungen und den Unterricht für Abschlussklassen sowie für alle 10. Jahrgangsstufen der Mittleren Reife an den überregionalen Förderzentren (ÜFZ). Für die Jahrgangsstufe 11 an regulären Gymnasien und Gesamtschulen sowie Klasse 12 an Abendgymnasien werden Konsultationen ermöglicht.

Ab Montag, 4. Mai 2020, sollen Klassen und qualifikationsrelevante Jahrgänge der allgemeinbildenden Schulen, die im nächsten Schuljahr ihre Prüfungen ablegen, ebenfalls wieder beschult werden. Dies betrifft die Klassen 9 der Regionalen Schulen, Gesamtschulen, der Förderschulen sowie die Klassenstufe 11 der regulären Gymnasien und Gesamtschulen sowie die Klasse 12 am Abendgymnasium. In der Jahrgangsstufe 11 (12 an Abendgymnasien), deren Noten Teil der Abiturgesamtnote sind, wechseln sich Präsenz- und digitaler Unterricht ab.

PM LK

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