Hoffnungsfeuer im heimischen Garten erlaubt

Nachdem die Ergebnisse der Testreihen in einer Tutower Pflegeeinrichtung die Zahl der Menschen, bei denen Corona nachgewiesen werden konnte, gestern hatten steigen lassen, ist aktuell nur ein einziger neuer Fall dazugekommen. Somit gibt es aktuell 96 laborbestätigte Fälle. Erfreulich in dieser unerfreulichen Gesamtsituation ist die Tatsache, dass auch die Zahl derjenigen Menschen steigt, die als genesen gelten.

Eine nicht unerhebliche Gefahr liegt darin, dass man sich angesteckt haben kann, ohne selbst Symptome zu zeigen und zu bemerken. Gleichzeitig ist es in dieser Phase der Erkrankung, die nicht offen zum Ausbruch kommen muss, sehr wohl möglich, selbst andere Menschen mit dem Corona-Virus zu infizieren – mitunter mit schwerwiegenden Folgen.

Aus diesem Grunde werden alle Bürgerinnen und Bürger gebeten, die Osterfeiertage wirklich strikt im engsten Familienkreis zu verbringen. Insbesondere Besuche bei älteren Menschen sollten sämtlich unterbleiben, da diese zur Gruppe der besonders gefährdeten Personen zählen. Ausflüge und Reisen innerhalb des Landes sind möglichst zu vermeiden, um das Virus nicht zu verbreiten. Ausflugsfahrten zu vielen bekannten schönen Orten in Mecklenburg-Vorpommern unterliegen angesichts der ernsten Situation ohnehin deutlichen Einschränkungen.

Verboten sind demnach Ausflüge auf die Inseln und Halbinseln der Ostseekünste sowie in die Städte und Gemeinden an der Ostsee. Außerdem fallen unter die Ausflugsverbote zu Ostern die Orte Waren an der Müritz, die Ämter Malchow, Mecklenburgische Kleinseenplatte und Malchin am Kummerower See. Dasselbe gilt für Röbel an der Müritz, die Seenlandschaft Waren und die Gemeinde Feldberger Seenlandschaft.

Die beliebten öffentlichen Osterfeuer auf dem Lande und an der Küste sind ohne Ausnahme verboten. Erlaubt sind dagegen Hoffnungsfeuer, die im engsten Familienkreis auf privaten Grundstücken in einer Feuerschale entzündet werden.

PM LK

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