Taxifahren wird teurer

Taxifahren im Landkreis Vorpommern-Greifswald wird teurer: Zum 1. März tritt eine geänderte Verordnung über Beförderungsbedingungen und Beförderungsentgelte im sogenannten Gelegenheitsverkehr mit Taxis im Landkreis Vorpommern-Greifswald (Taxitarifordnung) in Kraft.

Diese gilt für den Landkreis Vorpommern-Greifswald einschließlich der Universitäts- und Hansestadt Greifswald. Die neue Taxitarifordnung ersetzt die bisherige, welche seit dem 1. September 2012 gilt.

Erhöhung des Mindestlohnes und Preisentwicklung sind Ursachen

„Die Gründe für diese notwendige Gebührenanpassung liegen in den zwischenzeitlich erfolgten Erhöhungen des Mindestlohnes (jüngst um rund 4 Prozent auf 9,19 € pro Arbeitsstunde zum 01.01.2019) sowie bei der allgemeinen Preisentwicklung beispielsweise für Treibstoffe“, sagte Kreissprecher Achim Froitzheim. Die Festlegung der neuen Beförderungsentgelte sei unter Berücksichtigung der Entgelte in den benachbarten Landkreisen sowie derjenigen in anderen Bundesländern erfolgt. „Gegenüber der Taxitarifordnung von 2012 steigen die Fahrpreise ab März 2019 um durchschnittlich 20 Prozent“, sagte Froitzheim.

Die jeweils geltende Taxitarifordnung, so der Sprecher, müsse übrigens in jedem Taxi mitgeführt und den Fahrgästen auf Wunsch gezeigt werden.


Hier die Zusammensetzung der neuen Fahrpreise im Detail:

  • Die Grundgebühr beträgt unverändert 3,50 €.
  • Das Entgelt für den ersten und zweiten Kilometer erhöht sich von 2,50 € auf 2,90 €.
  • Das Entgelt für den dritten und vierten Kilometer erhöht sich von 1,40 € (1,70 €) auf 2,00 €.
  • Das Entgelt ab dem fünften Kilometer erhöht sich von 1,20 € (1,30 €) auf 1,70 €.
  • Das Entgelt für die Wartezeit, die durch den Auftrag begründet ist, erhöht sich von 25,00 € pro Stunde auf 30,00 € pro Stunde.
  • Der Zuschlag für ein Großraumtaxi erhöht sich von 5,00 € auf 6,00 €.
  • Eine Unterscheidung zwischen Werktagen sowie Sonn- und Feiertagen sowie zwischen Tag- und Nachtstunden wird nicht mehr vorgenommen.

pm

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