Corona

Einreiseverbot für Vorpommern-Greifswald

Aus aktuellem Anlass weist der Landkreis Vorpommern-Greifswald darauf hin, dass laut der Allgemeinverfügung vom 09.02.2021 die Einreise in den Landkreis ohne triftigen Grund untersagt ist. Das gilt insbesondere auch für tagestouristische Ausflüge von Bürgerinnen und Bürgern, die ihren Erstwohnsitz nicht im Landkreis Vorpommern-Greifswald haben.

PM LK VG

Erleichterung: Mehrere betroffene Heime nun frei von Corona

Im Landkreis Vorpommern-Greifswald gibt es erste deutliche Zeichen, die auf eine Besserung der Gesamtlage in der Corona-Pandemie hindeuten. So hat sich in einigen stark von Covid-19 betroffenen Alten- und Pflegeeinrichtungen die Situation nachweislich entspannt. So konnten die beiden Einrichtungen Cura in Pasewalk sowie Kursana in Torgelow mittlerweile komplett freigetestet werden. Auch im GbW-Pflegeheim Anklam ist man derzeit erleichtert. Die Ergebnisse der letzten Gesamttestung von vorgestern (10.02.2021) waren ebenfalls sämtlich negativ. (mehr …)

Pflegeeinrichtungen im Fokus der Pandemie-Bekämpfung

Bei der Analyse des Covid-19-Erkrankungen im Landkreis Vorpommern-Greifswald sind zwei wesentliche Gruppen von Fällen in den Vordergrund getreten. Neben der großen Menge nachgewiesener Erkrankungen im privaten/beruflichen Umfeld sind insbesondere Alten- und Pflegereinrichtungen sowie Pflegedienste erneut in den Fokus des Gesundheitsamtes gerückt. Nur mit Einzelfällen betroffen waren dagegen in jüngster Vergangenheit Kitas und Schulen. (mehr …)

Landrat Michael Sack in Quarantäne

Der Landrat des Landkreises Vorpommern-Greifswald, Michael Sack, befindet sich seit Dienstag dieser Woche in häuslicher Quarantäne. Grund dafür ist eine Infektion mit dem Corona-Virus im unmittelbaren familiären Umfeld des Landrates. (mehr …)

Welche Regelungen gelten für den Schulbetrieb nach den Winterferien?

Die Winterferien stehen vor der Tür. Doch wie geht es danach mit dem Unterricht weiter? Das fragen sich sicherlich viele Eltern sowie Schülerinnen und Schüler im Landkreis. Fest steht: Wenn der Landkreis weiter Hochrisikogebiet bleiben sollte, wird der Schulbetrieb gemäß § 7a Abs. 2 Schul-Corona-Verordnung MV fortgeführt, das heißt Präsenz für die Abschlussklassen, alle anderen Schülerinnen und Schüler lernen von zu Hause beziehungsweise gehen in die Notbetreuung – wie bisher. (mehr …)