Nachdem der Landkreis Hochrisikogebiet wurde und die Kreisverwaltung zwei Allgemeinverfügungen mit verschärften Schutzmaßnahmen gegen das Corona-Virus erlassen hatte, signalisieren viele Bürgerinnen und Bürger Klärungsbedarf, heißt es aus der Kreisverwaltung. Sowohl am Bürgertelefon als auch anderen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern werden eine Vielzahl von Fragen gestellt.
Die am häufigsten gestellten Fragen wurden gesammelt und die entsprechenden Antworten zusammengestellt:
· Darf ich mit meinem Hund nach 21 Uhr noch nach draußen?
o Ja das ist möglich. Ohne eigenes Grundstück in geeigneter Größe muss es natürlich möglich sein, mit dem Hund „Gassi“ zu gehen.
· Darf ich zum Tierarzt, auch wenn dieser weiter als 15 Kilometer entfernt ist?
o Ja das ist möglich. Auch das Tierwohl gilt als triftiger Grund.
· Darf ich meine Familie besuchen?
o Ja notwendige Besuche innerhalb der Kernfamilie sind möglich.
· Was ist eine Kernfamilie?
o Als Kernfamilie gelten Ehegatten, eingetragene Lebenspartner, Lebensgefährten, Kinder, Eltern, Geschwister, Enkel, Urenkel, Großeltern und Urgroßeltern.
· Darf ich meine Familie besuchen, wenn ich nicht im Landkreis wohne? Darf ich meine Familie besuchen, wenn diese außerhalb des Landkreises wohnt?
o Ja notwendige Besuche innerhalb der Kernfamilie sind möglich.
· Darf ich meine Freundin / Lebenspartnerin besuchen?
o Ja notwendige Besuche innerhalb der Kernfamilie sind möglich.
· Was sind notwendige Besuche der Kernfamilie?
o Der Begriff „notwendiger Besuch“ in der Kernfamilie ist nicht festgelegt.
Notwendige Besuche liegen aber beispielsweise dann vor, wenn Kinder als Pflegepersonen für Elternteile eingetragen sind und diese tatsächlich pflegen, bzw. im Alltag durch Einkäufe und dergleichen unterstützen. Das ist ein triftiger Grund und wird als solcher auch so ganz klar in der Allgemeinverfügung genannt.
· Darf ich auch nach 21 Uhr einkaufen gehen?
o Nein, das ist nicht möglich. Diese Ausnahme ist nicht vorgesehen.
· Darf ich zum Autokauf in den Landkreis einreisen? Darf ich zum Autokauf den Landkreis verlassen?
o Ja das ist möglich. Bitte führen Sie entsprechende Nachweise mit
· Darf ich zur Blutspende gehen, wenn diese weiter als 15 km entfernt ist?
o Ja das ist möglich.
PM Landkreis
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