Der Aufenthalt außerhalb des Bewegungsradius von 15 Kilometer um den Wohnort (Meldeadresse, d.h. Haupt- und Nebenwohnung) im Landkreis Vorpommern-Greifswald ist, ohne triftigen Grund, untersagt. Ebenfalls ist die Einreise in das Gebiet des Landkreises Vorpommern-Greifswald ohne triftigen Grund untersagt.
Eine weitere Allgemeinverfügung, welche verfügt, dass KiTas und Schulen im Gebiet des Landkreises auf Notbetreuung umgestellt werden, greift jedoch erst ab Mittwoch, 27.01.2021. Mit diesen zwei Tagen an Übergangszeit versucht der Kreis, den Eltern zumindest eine Möglichkeit zu geben, um die Betreuung ihrer Kinder mit dem Arbeitgeber abstimmen zu können.
Die Allgemeinverfügung gibt es hier
Als Begründung gibt der Kreis an:
Das aktuelle Infektionsgeschehen stellt sich derzeit so dar, dass nicht nur in den anderen Bundesländern in der Bundesrepublik Deutschland die Infektionszahlen exponentiell steigen, sondern ebenfalls in Mecklenburg-Vorpommern, mithin auch im Landkreis Vorpommern-Greifswald. So ist spätestens seit November 2020 wieder ein Anstieg der Infektionszahlen zu verzeichnen. Zum Zeitpunkt des Erlasses dieser Allgemeinverfügung hat der Landkreis 3.498 kumulierte Fälle seit März 2020 sowie 460 aktive Infektionen zu verzeichnen. Der Wert der 7-Tage-lnzidenz lag am 22.01.2021 bei 171 Fälle je 100.000 Einwohner. Eine weitere Zunahme der Belastung des Gesundheitssystems – auch im Landkreis Vorpommern-Greifswald – sowie einer nicht hinnehmbaren hohen Anzahl von Todesfällen sind die Folge.
PM LK VG
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