Fahrerlaubnisinhaber der Geburtsjahre 1953 bis 1958 können ihre Führerscheine ab sofort umtauschen

Auf Grund der niedrigen Inzidenzzahlen im Landkreis Vorpommern-Greifswald ist es ab kommender Woche möglich, den gesetzlich vorgeschriebenen Umtausch der Papierführerscheine an den drei Standorten Greifswald, Anklam und Pasewalk vorzunehmen.

Das betrifft vorerst nur die Fahrerlaubnisinhaber der Geburtsjahre 1953 – 1958, deren Führerscheine bis zum 19.01.2022 umzutauschen sind. Ein freiwilliger Umtausch auch der anderen Jahrgänge ist möglich, sollte aber auf Grund der Vielzahl der gesetzlich festgelegten zu tauschenden Führerscheine und dem damit zu erwartenden hohen Publikumsverkehrs erst im gesetzlich festgesetzten Umtauschjahr erfolgen.

Die Abstands- und Hygieneregeln in den Gebäuden der Kreisverwaltung sind weiterhin einzuhalten. Auch die Pflicht, eine medizinische Mund-Nase-Bedeckung zu tragen, besteht weiterhin.

PM LK VG /Foto: pixabay

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