Mehr als 100 Kontrollen pro Tag – Kreis weitet Überprüfung der Quarantänemaßnahmen aus

Der Landkreis Vorpommern-Greifswald hat angesichts der hohen Fallzahlen in seinem Zuständigkeitsgebiet die Kontrollen erheblich ausgeweitet. Zusätzlich zur Unterstützung durch Polizei und Bundespolizei sowie der Tätigkeit des Zentralen Ermittlungs- und Vollzugsdienstes des Landkreises (ZEV) werden seit dieser Woche auch die örtlich zuständigen Ordnungsämter stärker in diese gemeinsame Kontrolltätigkeit eingebunden.

Dazu hatte der Landrat ein entsprechendes Amtshilfeersuchen an die Ordnungsämter der Städte und Amtsverwaltungen gerichtet. Dabei stehen vor allem die vom Kreis festgelegten Quarantänemaßnahmen und ihre Einhaltung im Fokus der Mitarbeiter. So sind seit dieser Woche 18 Ordnungsämter einschließlich der Ordnungsbehörde der Universitäts- und Hansestadt Greifswald unterwegs, um die Einhaltung der Quarantänevorschriften zu kontrollieren.
In dieser Woche wurde damit begonnen, diejenigen Personen zu überprüfen, welche im Rahmen des kleinen Grenzverkehrs in das Nachbarland Polen reisen. Sie müssen sich nach ihrem Aufenthalt in die häusliche Quarantäne begeben. In der kommenden Woche erfolgen dann Kontrollen der in diesem Zusammenhang angeordneten Quarantänemaßnahmen durch die örtlichen Behörden. Neben den eigenen Kontrollen durch das Gesundheitsamt werden so rund 100 zusätzliche Kontrollmaßnahmen pro Tag durchgeführt.

“Diese Unterstützung zur Einhaltung der Quarantänevorschriften ist äußerst wichtig, um die Gesamtsituation in unserem Kreis weiter zu verbessern und die Zahlen von Infizierten dauerhaft zu senken. Daher gilt mein Dank den Kolleginnen und Kollegen der Ordnungsämter, die uns dabei helfen, im Kreis eine flächendeckende Kontrolle der Quarantänemaßnahmen zu gewährleisten”, sagte Landrat Michael Sack. Die abgestimmte Zusammenarbeit von Polizei, Bundespolizei, Ordnungsämtern und des ZEV, so der Landrat, erlaube es, die Einreise in den Kreis und die Einhaltung von ausgesprochenen Quarantänemaßnahmen wirksam zu kontrollieren.

Erfahrungsgemäß hält sich ein Großteil der Bürger an die ihnen auferlegten Maßnahmen. Personen, die gegen die Quarantäneauflagen verstoßen, drohen Bußgelder von bis zu 2500 Euro.
Zusätzlich zur untersagten Einreise in den Landkreis durch auswärtig wohnende Bürgerinnen und Bürger – insbesondere als Tagestouristen an Wochenenden – wird auch an der Grenze zur Republik Polen stärker kontrolliert. Menschen aus unserem Kreis, die zum Tanken, zum Einkauf oder zum Friseur nach Polen fahren, müssen anschließend in Quarantäne und sind verpflichtet, das Gesundheitsamt (03834 8760-2300) anzurufen.

ZEV und Mitarbeiter der Ordnungsämter werden vom Gesundheitsamt immer dann angefordert, wenn beispielsweise Telefonnummern nicht stimmen oder die positiv Getesteten oder die Kontaktpersonen trotz angeordneter Quarantäne nicht zu erreichen sind.

PM LK VG

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