Im Landkreis Vorpommern-Greifswald ist die Öffnung von Einzelhandelsbetrieben vom 22. März 2020 bis einschließlich 19. April 2020 an Sonntagen zugelassen. Die Osterfeiertage fallen somit mit Ausnahme des Ostersonntags nicht unter diese Regelung.
Landrat Michael Sack teilte mit, dass das Sonntagsverkaufsverbot für Einzelhandelsbetriebe wie Lebensmittelhandel, Wochenmärkte, Abhol- und Lieferdienste, Getränkemärkte, Apotheken, Sanitätshäuser, Drogerien, Tankstellen, Banken und Sparkassen, Poststellen, Zeitungsverkauf, Bau-, Gartenbau- oder Tierbedarfsmärkte sowie Blumenläden aufgehoben ist.
„Die Maßnahme untersetzt vorherige Anordnungen und trägt vielen Wünschen von Einzelhandel und Bevölkerung Rechnung“, sagte Landrat Michael Sack. Es sei aufgehoben worden, so Sack, um großen Kundeströme in die genannten Verkaufseinrichtungen zu vermeiden und damit der Virusausbreitung wirksam vorzubeugen.
Die Allgemeinverfügung des Landkreises, die sich auf eine der Verordnung der Landesregierung über Maßnahmen zur Bekämpfung der Ausbreitung des Corona-Virus bezieht, ist unter www.kreis-vg.de veröffentlicht.
PM
Weitere Beiträge
-
Gesundheitsamt stellt keine Isolationsbescheinigungen und Genesenennachweise mehr aus
-
Abstrichzentrum in Pasewalk muss schließen
-
Impftour über die Dörfer: von Altwarp bis nach Hintersee
-
Landkreis verbietet nicht angemeldete Versammlungen und Aufzüge in Torgelow
-
Landkreis verteilt Landeskontingent von FFP-2-Masken für Erwerbslose über Städte und Ämter