Viele Autofahrer haben im Ueckermünder Rathaus darauf hingewiesen, dass Fußgänger beim Überqueren der Ueckerstraße von „Rossmann“ zur Sparkasse nicht die notwendige Sorgfaltspflicht walten lassen und ohne nach links und rechts zu sehen, die Straße überqueren.
Die neugestaltete Anhebung der Fahrbahn soll besonders älteren Bürgern und Behinderten die Überquerung erleichtern. Diese Aufpflasterung (Anhebung) der Fahrbahn stellt jedoch keinen Fußgängerüberweg entsprechend der Straßenverkehrsordnung dar. Es bestehen damit keine Vorrechte für die Fußgänger gegenüber dem fließenden Verkehr. Dies sollten Passanten bei der Querung der Straße unbedingt beachten, teilt die Stadt mit.
pm/Foto: Stadt Seebad Ueckermünde
Weitere Beiträge
-
Tolles Konzert von Kindern für Kinder im Torgelower Ueckersaal
-
Zeugen gesucht! Unbekannte entfernen Durchfahrtssperre in Ueckermünde
-
Welcher Slogan passt am besten zu Ueckermünde? Jetzt abstimmen!
-
Haff-Museum präsentiert neue Sonderausstellung: „Dragoner, Grenadier & Co.“
-
Ueckermünder Einwohnermeldeamt geschlossen