Viele Autofahrer haben im Ueckermünder Rathaus darauf hingewiesen, dass Fußgänger beim Überqueren der Ueckerstraße von „Rossmann“ zur Sparkasse nicht die notwendige Sorgfaltspflicht walten lassen und ohne nach links und rechts zu sehen, die Straße überqueren.
Die neugestaltete Anhebung der Fahrbahn soll besonders älteren Bürgern und Behinderten die Überquerung erleichtern. Diese Aufpflasterung (Anhebung) der Fahrbahn stellt jedoch keinen Fußgängerüberweg entsprechend der Straßenverkehrsordnung dar. Es bestehen damit keine Vorrechte für die Fußgänger gegenüber dem fließenden Verkehr. Dies sollten Passanten bei der Querung der Straße unbedingt beachten, teilt die Stadt mit.
pm/Foto: Stadt Seebad Ueckermünde

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