Ab heute werden einige Aufgaben der Bezirksschornsteinfeger teurer. Hintergrund ist eine zum Stichtag 09.07.2020 in Kraft tretende neue Kehr- und Überprüfungsordnung (KÜO). Durch diese bundesweit geltende Vorschrift erhöhen sich unter anderem die Gebühren für die hoheitlichen Tätigkeiten der bevollmächtigten Bezirksschornsteinfeger.
Die Gebührensätze nach der Anlage 3 der KÜO sind mit einem festen Arbeitswert zu multiplizieren, der von 1,05 Euro auf 1,20 Euro ansteigt. Das bedeutet, hoheitliche Arbeiten wie die Durchführung der Feuerstättenschau, Abnahmen aber auch der Erlass eines Feuerstättenbescheides werden um knapp 15 Prozent teurer. Hinzu kommt noch die gesetzliche Umsatzsteuer.
Die Kosten für die sogenannten „freien“ Schornsteinfegerarbeiten wie Kehren, Messen und Überprüfen stehen mit dieser Verordnungsänderung in keinem Zusammenhang. Jeder Schornsteinfegerbetrieb legt diese Kosten als privater Unternehmer für sich selbst fest.
PM VG
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