Ein 64-jähriger Mann aus Eggesin hatte online den Diebstahl seiner Geldbörse angezeigt. Diese war ihm am 13.11.2024 während einer beruflichen Fahrt entwendet worden. Tatverdächtig war eine 52-jährige Frau aus Strasburg, die der Geschädigte zu diesem Zeitpunkt zum Arzt gefahren hatte. Der Mann hatte den Diebstahl zunächst nicht bemerkt, konnte sich aber später daran erinnern, dass die Patientin während der Fahrt Zugriff auf seinen Rucksack hatte. Darin befand sich seine Geldbörse mit Führerschein, Bankkarte und Bargeld.
Im Nachhinein sprach der Geschädigte die beschuldigte 52-Jährige sogar persönlich an, ob sie ihm die Geldbörse weggenommen habe. Diese reagierte verärgert und drohte dem Geschädigten mit einer Anzeige, wenn er weiterhin behaupten würde, sie habe seine Geldbörse entwendet.
Der Geschädigte erstattete daraufhin bei der Polizei Anzeige wegen Diebstahls. Im Rahmen der kriminalpolizeilichen Ermittlungen kam es am 14.11.2024 zu einer richterlich angeordneten Durchsuchung der Wohnung der 52-jährigen Beschuldigten aus Strasburg. In der Wohnung konnten die Beamten das entwendete Bargeld und die EC-Karte des Geschädigten auffinden. Die Geldbörse des Mannes hatte die Beschuldigte bereits im Hausmüll entsorgt. Die Beamten durchsuchten jedoch auch den Müll der Frau und fanden dort die Geldbörse mit dem gestohlenen Führerschein und der Krankenversicherungskarte des Geschädigten.
Die Beschuldigte hatte also tatsächlich die Geldbörse des 64-Jährigen gestohlen und muss sich nun wegen Diebstahls verantworten.
PM Polizei
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