Seine Unabhängigkeit zu behalten und auf so wenig fremde Hilfe wie nur möglich zurückgreifen zu müssen, ist wohl der Wunsch eines jeden von uns. Gerade nach einer schweren Erkrankung erscheint einem oft vieles nicht mehr möglich. Menschen mit einem manifestierten Handicap, was oft nach einem Schlaganfall zurückbleibt, erleben das in unterschiedlichen Situationen. Eine davon ist das tägliche Zubereiten der eigenen Mahlzeiten.
Viele Patienten leiden unter einer Halbseitenlähmung und können somit nur noch mit einer Hand aktiv arbeiten. Das fällt vielen von ihnen so schwer, dass sie es oftmals aufgeben und ihre Selbstständigkeit sich dadurch noch mehr einschränkt. Hier setzen die Mitglieder der Selbsthilfegruppe für Schlaganfallpatienten und Angehörige beim DRK-KV Uecker-Randow e.V., kurz SHG Torgelow, an und bieten ihre Hilfe an. In Zusammenarbeit mit den Berlinern Nick und Martina Tschirner, den Autoren von „Das Einhänderkochbuch I und II“, organisieren sie schon seit längerem Kochkurse für Menschen mit Halbseitenlähmung. Hier werden einfache Handgriffe des Küchenalltags, die man mit dafür konzipierten Hilfsmitteln bewältigen kann, trainiert. Die Kursteilnehmer bereiten unter Anleitung ein Drei-Gang-Menü zu, was alltagstauglich ist und jeder Einzelne später auch nachkochen kann.
Des Weiteren stellen die Tschirners ihre Kochbücher mit Rezepten, die Nick Tschirner als Betroffener zusammen mit seiner Mutter Martina entwickelt hat, vor. Die Mitglieder der SHG Torgelow haben diesen Kochkurs schon mehrmals für sich in Anspruch genommen und möchte jetzt Menschen aus der Region einladen beim nächsten mit dabei zu sein. Dieser findet am 13. Juni 2023, Beginn 14.00 Uhr, in der DRK-Sozialstation in 17358 Torgelow, Am Bahnhof 1 statt. Eine Anmeldung zu diesem Kurs ist per Mail info@shg-torgelow.de oder telefonisch bei Gunnar van der Pütten 0175520572 möglich.
Um die Kosten für diesen Kochkurs bestreiten zu können, bittet die SHG jeden Teilnehmer um eine Spende, die beim DRK zweckgebunden abgerechnet wird und wenn gewünscht mit einer Spendenbescheinigung quittiert werden kann.
Text/Foto: PM SHG Schlaganfall / Harald Viestenz