Die Abholung durch das Schadstoffmobil ist im Kreis Vorpommern-Greifswald aktuell komplett ausgesetzt. Dies scheinen einige zu ignorieren und haben an den Sammelstellen einfach ihren Müll abgestellt und somit illegal entsorgt.
So geschehen in Reetzow, Benz und Lassan. Dies stellt gemäß Abfallwirtschaftsatzung VG eine Ordnungswidrigkeit nach § 29 Abs. 1 Nr 18 dar, die mit einer Geldbuße von bis zu 50.000 Euro geahndet werden kann.
Nach § 29 Abs. 1 Abfallwirtschaftsatzung handelt ordnungswidrig gemäß §§ 5, 92 KV M-V i. V. m. § 28 AbfWG M-V wer vorsätzlich oder fahrlässig entgegen § 23 Abs. 3 dieser Satzung Schadstoffe am Standort des Schadstoffmobils ablagert oder verbringt, ohne sie zu übergeben.
Außerdem werden insbesondere Kinder, die die unbeaufsichtigten Schadstoffe als Spielzeug ansehen könnten, gefährdet und die Umwelt durch mögliche Verunreinigungen und Folgeschäden stark beeinträchtigt.
Nach § 23 Abs. 3 Abfallwirtschaftsatzung gilt: Schadstoffe sind am Schadstoffmobil oder an den Annahmestellen dem zuständigen Personal zu übergeben. Das Ablagern oder Verbringen von Schadstoffen am Standort des Schadstoffmobils, an den Annahmestellen oder außerhalb der Annahmezeiten ist nicht gestattet.
PM LK