Im Landkreis Vorpommern-Greifswald gibt es aktuell mittlerweile 69 laborbestätigte Fälle, in denen sich Menschen mit dem neuartigen Corona-Virus infiziert haben. Damit ist die Zahl im Vergleich zum Vortag um zwei Fälle gestiegen.
Das bundesweit geltende Kontaktverbot sowie das Gebot, einen Mindestabstand von zwei Metern zu anderen Menschen zu wahren, sind dringend einzuhalten. Niemand vermag zu sagen, wie viele Bürgerinnen und Bürger sich infiziert haben, jedoch keine Symptome zeigen. Das Infektionsrisiko ist daher unvermindert hoch.
Das Ziel aller getroffenen Maßnahmen besteht augenblicklich darin, die Ausbreitung des Virus zu verlangsamen. Daher gilt es unbedingt zu verhindern, dass viele Menschen mit Corona infiziert werden.
Vor diesem Hintergrund hat der Landkreis eine ganze Reihe von Allgemeinverfügungen erlassen mit diesen Anordnungen Erlasse des Landes umgesetzt. So ist es gelungen, eine ganze Reihe von Maßnahmen zum Schutze der Bevölkerung zu realisieren.
Die jüngste Anordnung betrifft Maßnahmen des Infektionsschutzes in Einrichtungen nach § 12 Abs. 1Psych KG M-V im Landkreis Vorpommern-Greifswald, also psychiatrische Krankenhäuser oder psychiatrischen Abteilungen in einem Krankenhaus. Auch für diese Einrichtungen gelten jetzt strenge Vorkehrungen, um die Ansteckungsgefahr zu reduzieren.
PM
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