Gemäß des Mitgliederbegehrens und der Satzung der Wohnungsgenossenschaft Ueckermünde eG hatte der Vorstand alle Mitglieder zu einer außerordentlichen Mitgliederversammlung am Freitag, den 21. Februar 2020 um 15.00 Uhr in das Schülerfreizeitzentrum in die Ueckermünder Oststadt geladen.
Auf der Tagesordnung standen sowohl die Erläuterung der Gründe zur Einberufung der außerordentlichen Mitgliederversammlung, eine Aussprache als auch die Beschlussfassung zum Widerruf der Bestellung der Mitglieder des Aufsichtsrates, die Beschlussfassung zur Anzahl der Aufsichtsratsmitglieder und die Neuwahl von Aufsichtsratsmitgliedern.
Nahmen erfahrungsgemäß an Mitgliederversammlungen lediglich 70 bis 80 Mitglieder teil, war das Interesse am 21. Februar mit 250 Teilnehmern viel höher als vom Vorstand angenommen. „Wir entschuldigen uns ausdrücklich für die Auswahl des Veranstaltungsortes mit einer zu geringen Platzkapazität. Wir hatten mit dieser großen Teilnehmerzahl nicht gerechnet“, so das Vorstandsmitglied Mandy Falk. Ein neuer zeitnaher Termin für die aufgeschobene Versammlung wird festgelegt, und die Mitglieder schriftlich erneut eingeladen. Laut Satzung der Genossenschaft ist diese Form der öffentlichen Ladung für außerordentliche Sitzungen vorgeschrieben. Der Vorstand weist noch einmal darauf hin, dass die wirtschaftliche Situation der Wohnungsgenossenschaft Ueckermünde eG stabil ist, und sie auch weiterhin kompetenter und zuverlässiger Partner ihrer Mitglieder und Mieter sein wird. Der Verkauf und ein möglicher damit einhergehender Verlust der Wohnung für die Mieter sei nicht in Planung, versichert der Vorstand.
PM
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