Verbrennen von Gartenabfällen grundsätzlich verboten
Das Verbrennen von Gartenabfällen ist im Landkreis Vorpommern-Greifswald grundsätzlich verboten, denn die Verbrennung stellt in aller Regel eine unzulässige Form der Abfallbehandlung dar.
Das Verbrennen von Gartenabfällen ist im Landkreis Vorpommern-Greifswald grundsätzlich verboten, denn die Verbrennung stellt in aller Regel eine unzulässige Form der Abfallbehandlung dar.
Bei dem noch trüben Frühjahrswetter lohnt sich ein Besuch des Kinos. (mehr …)