Aus gegebenem Anlass weißt der Landkreis Vorpommern-Greifswald darauf hin, dass bis zum 31.01.2026 alte und nicht mehr gültige Gebührenmarken von den Restabfallbehältern zu entfernen sind (§15 Abs. 9 Abfallwirtschaftssatzung – AwS).
Während der Entleerung der Abfallbehälter muss es den Müllwerkerinnen und Müllwerkern möglich sein, auf den ersten Blick zu erkennen, ob eine gültige Marke angebracht ist. Dies wird durch nicht entfernte Altmarken der vergangenen Jahre deutlich erschwert.
Kontrollen zur Einhaltung dieser Regelung erfolgen ab Februar 2026. Die neuen Gebührenmarken sind dann bis spätestens zum 31.03. am Restabfallbehälter anzubringen. Ab diesem Zeitpunkt werden Behälter ohne gültige Gebührenmarke nicht mehr entleert.
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