Der Landkreis erinnert Fahrerlaubnisinhaberinnen und -inhaber an den Führerscheinumtausch. Dieser geht auch im Jahr 2025 weiter. Die EU-Kartenführerscheine der Ausstellungsjahre von 1999 bis 2001 müssen bis zum 19.01.2026 persönlich in der Fahrerlaubnisbehörde des Landkreises Vorpommern-Greifswald umgetauscht werden. Mit Ablauf der Umtauschfrist verliert der bisherige alte EU-Kartenführerschein seine Gültigkeit. Die Bearbeitungsdauer beträgt circa vier Wochen.
Aufgrund der zu erwartenden Fallzahlen kann es im Einzelfall zu längeren Wartezeiten kommen. Aus den Erfahrungen im Zuge des bisherigen Umtausches wird empfohlen, den Umtausch zeitnah durchzuführen und nicht bis zum Ende der Frist aufzuschieben. Somit können auch längere Wartezeiten am Ende dieses sowie Anfang des kommenden Jahres vermieden werden.
Die Antragstellung kann an den drei Standorten des Landkreises in Pasewalk (An der Kürassierkaserne 9), in Anklam (Friedländer Landstraße 21d) oder in Greifswald (Feldstraße 85 a) erfolgen.
Folgende Unterlagen müssen mitgebracht werden:
- Gültiges Personaldokument: Personalausweis oder Reisepass mitsamt aktueller Meldebescheinigung (nicht älter als drei Monate)
- Bisheriger alter EU-Kartenführerschein
- Aktuelles biometrisches Lichtbild (35x45mm)
Die Verwaltungsgebühr beträgt 33,00 Euro und kann in Bar oder via EC-Karte bezahlt werden.
PM LK VG
Weitere Beiträge
-
Geflügelpest bestätigt: Stallpflicht und Sperrzonen im Raum Rothemühl
-
„Kleiner Musikus“ – ein Tag voller Energie, Musik und Freude
-
Bürgermeisterwahl 2026 in Ueckermünde: Jetzt Vorschläge einreichen!
-
Ein Apfelbaum als Preis für viele Schritte
-
Große Anerkennung für großes Engagement – Landkreis ehrt 27 Ehrenamtliche aus der Region
