Geflügelpest bestätigt: Stallpflicht und Sperrzonen im Raum Rothemühl

n einem Legehennenbestand in der Gemeinde Rothemühl (Amt Torgelow-Ferdinandshof) mit rund 93.000 Hennen wurde der Ausbruch der Geflügelpest festgestellt. Das Ergebnis wurde mittlerweile vom Friedrich-Loeffler-Institut bestätigt. Nachgewiesen wurde in diesem Fall das hochpathogene Influenza-A-Virus H5N1.

Um den Ausbruchsbestand wird eine Schutzzone (Sperrbezirk) von drei Kilometern festgelegt. Die Schutzzone umfasst folgende Gebiete:

  • Teile der Gemeinde Rothemühl: Gemarkung Rothemühl und Teile der Gemarkung Rothemühl-Forst
  • Teile der Gemeinde Heinrichswalde
  • Teile der Gemeinde Wilhelmsburg: Teile der Gemarkung Wilhelmsburg
  • Teile der Gemeinde Jatznick: Teile der Gemarkung Klein Luckow
  • Teile der Stadt Strasburg: Teile der Gemarkung Neuensund

Mit einem Radius von zehn Kilometern um den Ausbruchsbestand wird eine Überwachungszone (Beobachtungsgebiet) festgelegt. Die Überwachungszone umfasst folgende Gebiete:

  • Teile der Gemeinde Rothemühl: Teile der Gemarkung Rothemühl-Forst
  • Teile der Gemeinde Heinrichswalde
  • Teile der Gemeinde Wilhelmsburg: Teile der Gemarkung Mariawerth, Gemarkung Wilhelmsburg, Gemarkung Eichhof, Gemarkung Friedrichshagen
  • Teile der Gemeinde Jatznick: Teile der Gemarkung Klein Luckow, Gemarkung Klein Spiegelberg, Gemarkung Groß Spiegelberg, Teile der Gemarkung Blumenhagen, Gemarkung Waldeshöhe, Teile der Gemarkung Jatznick, Teile der Gemarkung Bellin, Teile der Gemarkung Sandförde
  • Teile der Stadt Strasburg: Teile der Gemarkung Neuensund, Gemarkung Rosenthal, Gemarkung Schwarzensee, Gemarkung Gehren, Teile der Gemarkung Strasburg
  • Teile der Gemeinde Hammer an der Uecker: Teile der Gemarkung Hammer a. d. Uecker
  • Teile der Stadt Torgelow: Teile der Gemarkung Heinrichsruh
  • Gemeinde Groß Luckow
  • Teile der Gemeinde Ferdinandshof: Teile der Gemarkung Aschersleben, Teile der Gemarkung Ferdinandshof
  • Teile der Gemeinde Schönwalde: Gemarkung Schönwalde, Gemarkung Sandkrug, Teile der Gemarkung Dargitz, Teile der Gemarkung Stolzenburg
  • Teile der Gemeinde Lübs: Teile der Gemarkung Heinrichshof
  • Teile der Gemeinde Altwigshagen: Teile der Gemarkung Altwigshagen, Teile der Gemarkung Demnitz

Für die Schutzzone gilt eine sofortige Aufstallungspflicht. Tierhalter haben das Geflügel (außer Tauben) in geschlossenen Ställen oder unter einer Schutzvorrichtung (Wildvogel sichere Voliere) zu halten.

Für die Schutz- und Überwachungszone gilt, dass gehaltene Vögel, Fleisch von Geflügel und Federwild, Eier sowie von Geflügel und Federwild stammende sonstige Erzeugnisse und tierische Nebenprodukte weder in einen noch aus einem Bestand verbracht werden dürfen.

Alle weiteren Informationen sowie eine entsprechende Karte sind der Tierseuchenallgemeinverfügung unter https://www.kreis-vg.de/media/custom/3079_9436_1.PDF?1761049316 zu entnehmen.

Das Veterinäramt weist alle Halter von Geflügel in der Schutz- und Überwachungszone darauf hin, dass, so noch nicht geschehen, die Anzahl der gehaltenen Vögel unter Angabe ihrer Nutzungsart und ihres Standorts zu melden sind.

Zudem wird auf Grund der dynamischen Situation rund um die Geflügelpest eine weitere Tierseuchenallgemeinverfügung durch den Landkreis erlassen. Aus Vorsorge- und Schutzgründen müssen alle Geflügelhalter mit mehr als 5.000 Tieren diese ab sofort im gesamten Landkreis aufstallen. Die Aufstallungspflicht gilt ebenso für an einigen Gewässern gelegene und damit besonders von der Übertragung durch Wildvögel gefährdete Geflügelhaltungen. Genaue Informationen sind der Tierseuchenallgemeinverfügung unter https://www.kreis-vg.de/media/custom/3079_9437_1.PDF?1761051910 zu entnehmen.

Generell werden in diesem Zusammenhang alle Geflügelhalter im Landkreis darauf hingewiesen, wachsam zu sein und sich bei Verdacht auf Erkrankungen im Geflügelbestand an das Veterinäramt zu wenden.

PM LK VG / Foto: pixabay – Symbolfoto

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