Jedes Jahr stellt sich vielen Kleingärtnern die gleiche Frage: Darf ich meine Gartenabfälle in einer Feuerschale verbrennen? Die Antwort ist eindeutig: Nein! Der Landkreis Vorpommern-Greifswald weist darauf hin, dass das Verbrennen von Gartenabfällen grundsätzlich verboten ist.
Warum ist das Verbrennen nicht erlaubt?
Die Verbrennung von Gartenabfällen stellt eine unzulässige Form der Abfallbehandlung dar. Dies gilt nicht nur für Pflanzenreste, sondern auch für Bretter, Bohlen, Balken und sonstige Holzprodukte. Selbst wenn diese unbehandelt sind, fallen sie unter die Altholzverordnung und dürfen nicht verbrannt werden.
Alternativen zur Feuerstelle
Grundstücksbesitzer dürfen Garten- und Küchenabfälle auf ihrem eigenen Grundstück verwerten. Die Pflanzenabfalllandesverordnung (PflanzAbfLVO) aus dem Jahr 2001 regelt in § 1, dass pflanzliche Abfälle durch Liegenlassen, Einbringen in den Boden oder Kompostieren entsorgt werden können.
Wenn eine Verwertung nicht möglich ist, müssen die Gartenabfälle an einer Kompostieranlage oder einem Wertstoffhof abgegeben werden. Der Landkreis VG bietet ein flächendeckendes Netz von Wertstoffhöfen, an denen Bürger täglich bis zu einem Kubikmeter Pflanzenabfälle kostenfrei entsorgen können. Weitere Informationen dazu sind unter www.vevg-karlsburg.de zu finden.
Gibt es Ausnahmen?
In den Monaten Oktober und März erlaubt § 2 der PflanzAbfLVO in Ausnahmefällen das Verbrennen von Gartenabfällen – allerdings nur, wenn eine anderweitige Entsorgung unzumutbar oder nicht möglich ist. Dies ist beispielsweise dann der Fall, wenn weder eine Kompostierung auf dem Grundstück noch eine Abgabe beim Wertstoffhof in zumutbarer Entfernung möglich ist.
Sicherheit geht vor
Sollte in Ausnahmefällen eine Genehmigung zum Verbrennen vorliegen, gelten strenge Brandschutzauflagen. Offenes Feuer muss vorher bei der Gemeinde und der Feuerwehr angemeldet werden. Zudem ist darauf zu achten, dass keine Nachbarn durch Rauch belästigt werden.
Fazit
Für Kleingärtner im Landkreis VG gilt: Gartenabfälle dürfen nicht in einer Feuerschale oder auf andere Weise verbrannt werden. Stattdessen sollten umweltfreundliche Alternativen wie Kompostierung oder die Abgabe bei einem Wertstoffhof genutzt werden. Nur in seltenen Ausnahmefällen und unter strengen Auflagen ist eine Verbrennung erlaubt.
PM Stadt Ueckermünde

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