Nach der Bürgermeisterwahl in Ueckermünde sind nun zwei Wahleinsprüche bei der Stadt eingegangen. Sowohl Jeremy Brehme, der als Kandidat für Bündnis Deutschland antrat, als auch Inken Arndt, Fraktionsvorsitzende der AfD in der Stadtvertretung, stellen die Rechtmäßigkeit des Wahlkampfes und die Wahrung des Neutralitätsgebots infrage.
Die Stichwahl hatte der parteilose Bewerber Tino Spiegelberg mit 54,2 Prozent der Stimmen gegen Karsten Berndt gewonnen. Die Wahlbeteiligung lag bei 44,7 Prozent.
In ihren umfangreichen Schreiben kritisieren beide Einreicher unter anderem das Verhalten kommunaler Amtsträger und politischer Akteure während des Wahlkampfes. Genannt werden dabei öffentliche Äußerungen und Veröffentlichungen von Bürgermeister, Stadtpräsidenten, Stadtvertretern sowie Fraktionen und Unterstützern einzelner Kandidaten.
Jeremy Brehme begründet seinen Einspruch unter anderem mit einer aus seiner Sicht einseitigen öffentlichen Wahrnehmung des Wahlkampfes. In seinem Schreiben verweist er auf Sachbeschädigungen gegen den Kandidaten Karsten Berndt, öffentliche Debatten über Ermittlungen sowie Aussagen kommunaler Vertreter, die nach seiner Auffassung den Wahlkampf beeinflusst hätten.
Inken Arndt führt in ihrem Wahleinspruch zahlreiche einzelne Vorgänge aus dem Wahlkampf auf. Dazu zählen unter anderem Diskussionen um das Neutralitätsgebot, öffentliche Stellungnahmen der Fraktion „Gemeinsam für Ueckermünde“, Social-Media-Kommentare sowie Unterstützungsaktionen zugunsten einzelner Kandidaten.
Beide Einsprüche sehen insbesondere Verstöße gegen die Chancengleichheit der Bewerber sowie gegen die Neutralität kommunaler Amtsträger als möglich an. Zudem wird argumentiert, dass die öffentliche Diskussion während des Wahlkampfes das Wahlergebnis beeinflusst haben könnte.
Ob die vorgetragenen Punkte rechtlich relevant sind und Auswirkungen auf die Gültigkeit der Wahl haben, muss nun geprüft werden.
Text/Foto: HM
